GESUNDHEIT

GESUNDHEIT AN UNSERER SCHULE

Wie bereits viele Eltern es aus der Kita gewöhnt sind, ist Gesundheit ein wirklich großes Thema! Wo viele Kinder aufeinander treffen, Zeit verbringen und gemeinsam lernen/spielen, kommt es oft und ungewollt zu Ansteckungen. Dies kann sich auf Kopfläuse beziehen oder aber auf Krankheiten wie Erkältungen/Grippe, Magen-Darm oder vieles mehr. Leider hat uns die Pandemie auch Schlimmeres gelehrt und zeigt uns weiterhin wie wichtig die Gesundheit ist und welch ein Stellenwert ihr zukommt!

Dementsprechend ist es wichtig die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten und den kranken Kindern die Möglichkeit zu bieten sich zuhause auszukurieren. Wie Sie im Fall einer plötzlichen, morgendlichen Erkrankung vorzugehen haben, lesen Sie weiter unten auf dieser Seite.

Neben den unschönen Erkrankungen haben wir aber auch Erfreuliches:
An unserer Schule werden jährlich alle Kinder bezüglich ihrer Zahnhygiene gecheckt!

NOTFALLKONTAKTE

Wenn Ihr Kind in der Schule einen Unfall haben oder plötzlich erkranken sollte, brauchen wir zuverlässige Informationen darüber, wer zu benachrichtigen ist. Sollten wir niemanden erreichen, werden wir das Kind bei harmlos erscheinenden Fällen im Ruhebereich des Klassenraums beobachten.

Bei schwerwiegenden Fällen müssen wir es mit der Feuerwehr in ein Krankenhaus fahren lassen.

In solchen Notfällen soll eine der folgenden Personen (z.B. Großeltern, Verwandte, Freunde, Nachbarn, Klassenkameradeneltern) benachrichtigt werden. Bitten stellen Sie sicher, dass die Schule stets informiert ist über die aktuellen Notfallkontakte (Namen,

Handynummern, ggf. Emailadressen der relevanten Personen). Eine Rangfolge über die zuerst zu kontaktierten Personen wäre hier ebenfalls sinnvoll.

Ihre Angaben werden absolut vertraulich behandelt und sind nur dem Kollegium, der Schulleitung und dem Sekretariat zugänglich.

CORONA-PANDEMIE

Wir leben seit März 2020 in einer Pandemie, die unseren Schulalltag sehr verändert hat. Alle Personen auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude müssen sich an die geltenden Regeln der senatseigenen Hygienemaßnahmen halten. Die aktuellen Bestimmungen werden von uns regelmäßig per Email-Newsletter kommuniziert. Ebenfalls finden Sie die Informationen auf unserer Schulwebseite.

Generell gelten momentan (Stand: Juni 2022) keine vorgeschriebenen Maßnahmen, dennoch bitten wir weiterhin um pandemische Vorsicht. Wir würden uns freuen, wenn Besucher oder Eltern weiterhin Folgendes einhalten: medizinische Maskenpflicht (d.h. FFP-Masken), 1,5m Abstand und regelmäßiges Hände waschen. Änderungen können sich hier kurzfristig ergeben. Wir bitten Sie sich stets zu informieren, welche momentanen Regelungen und Maßnahmen eingehalten werden müssen, um die Gesundheit unserer Schülerschaft und des Kollegiums nicht zu gefährden. Diese finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/

ALLERGIEN & MEDIKAMENTE

Sind bestimmte gesundheitliche Merkmale oder Medikamente zu beachten, die Ihr Kind regelmäßig einnimmt?

Dann lassen Sie sich bitte unser Infoblatt ‚Medikamentengabe’ von der Klassenleitung geben und füllen Sie den Medikatmenten-Steckbrief, den Sie auf der Rückseite des Infoblatts finden, aus.

Bei einer regelmäßigen Medikamenteneinnahme muss eine detaillierte schriftliche Aufgabenübertragung erfolgen mit folgenden Punkten:

  • Medikamentenbezeichnung, Dosierung, Verabreichungsform und Uhrzeit der Medikamentengabe
  • Lagerung des Medikaments (z.B. Kühlschrank)
  • Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes für Rückfragen.

Dies ist nur ein kleiner Teil, der bei der Medikamenteneinnahme geklärt werden muss.
Daher bitten wir Sie den ausgefüllten Steckbrief zeitnah zum Schuljahresbeginn Bei der Klassenleitung abzugeben.

KOPFLÄUSE

Personen mit Kopflausbefall dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung, in der Kinder und Jugendliche betreut werden, nicht betreten (IfSG § 34 Abs. 1.).

Zum Abtöten der Kopfläuse benutzen Sie bitte ein apothekenpflichtiges, für die Kopflausbehandlung zugelassenes Arzneimittel oder Medizinprodukt. Zusätzlich sind Kämme, Bürsten, Mützen, Lockenwickler, Fahrradhelme, Kindersitze, Haarnetze usw. aller Familienmitglieder gründlich zu reinigen.

Um eine erfolgreiche Behandlung der Kopfläuse zu erreichen, ist eine zweite Behandlung, 8–10 Tage nach der ersten, notwendig, da die Wirkstoffe nicht immer ausreichend auf die Läuse-Eier wirken und in der Zwischenzeit Larven ausschlüpfen können.

Des Weiteren sind Sie dazu verpflichtet, weitere Kontaktpersonen zu informieren. Daher benachrichtigen Sie bitte auch die Klassenleitung und die Elternvertreter der Klasse über den Kopfläusebefall Ihres Kindes.

ZAHNHYGIENE

Alle Kinder im Grundschulalter werden jährlich vom Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitamts untersucht. Ihr Kind ist verpflichtet an dieser zahnärztlichen Reihenuntersuchung teilzunehmen. Der Termin für die Untersuchung wird Ihnen von der Schule bekannt gegeben. Selbstverständlich werden Sie über das Untersuchungsergebnis informiert.

MASERN

Kinder müssen ab dem 1. März 2020 gegen Masern geimpft werden. Der Nachweis muss eigentlich bei der vor Schulbeginn erfolgten Schuleingangsuntersuchung erfolgt sein. Dies wird überprüft anhand einer der folgenden Nachweise: Impfbuch, ärztliches Immunitätszeugnis oder ein schriftliche Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer anderen Einrichtung, dass bereits einen Nachweis vorgelegt worden ist.

Sollten wir darüber keine Bestätigung vom Gesundheitsamt erhalten haben, werden wir den Nachweis über die Klassenleitung nachfordern. Sollten Sie der Schule nach Aufforderung keine Nachweise eingereicht haben, müssen Sie mit einer Meldung gemäß § 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) rechnen, welche an das Gesundheitsamt versendet wird. Die Schule ist verpflichtet die Schüler/innen ohne Nachweise an das Gesundheitsamt zu melden.

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen zum Thema ‘Gesundheit’, die unsere Schule betreffen.

Weitere Informationen zum Thema ‘Corona’ an Berliner Schulen finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/

IHR KIND IST AM MORGEN ERKRANKT…

…dann wünschen wir natürlich in erster Linie gute Besserung und eine schnelle Genesung!

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer ansteckenden Krankheit besondere Maßnahmen in der Schule getroffen werden müssen (Stichwort ‘Pandemie’).

Bitte beachten Sie, dass die genannten Schritte eingehalten werden müssen, denn sonst gelten die Fehltage als unentschuldigt und werden auf dem Zeugnis vermerkt!

1. AM ERSTEN TAG DER ERKRANKUNG

Schicken Sie Ihr Kind bitte NICHT zur Schule!

Informieren Sie die Schule vor 8:00 Uhr, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommt.
Dies kannen auf mehreren Kommunikationswegen passieren:

Möglichkeit 1: Sie schreiben der Klassenleitung und/oder dem Sekretariat eine Email. Bitte geben Sie in der Email den vollständigen Namen Ihres Kindes und die Klasse an.

Möglichkeit 2: Sie nutzen das Kontaktformular zur Krankmeldung hier auf der Webseite (siehe unten).

Möglichkeit 3: Sie können zwischen 7:30 – 7:50 Uhr das Sekretariat anrufen: Tel: 90 299 – 80 31 (bedenken Sie jedoch bitte, dass um diese Zeit viele Familien anrufen).

Wir empfehlen im Laufe des Vormittags einen Arzt zu konsultieren (u.a. für eine Diagnose und eine entsprechende Behandlung) um festzustellen, ob die Krankheit ansteckend ist oder nicht.

2. AM DRITTEN TAG DER ERKRANKUNG

Hat sich der Krankenzustand nicht verbessert und Ihr Kind ist weiterhin nicht in der Lage zur Schule zu gehen, raten wir dazu spätestens an diesem Tag mit dem Kind zu einem Arzt zu gehen und abzuklären warum sich der Zustand nicht bessert.

Hier bitten wir um eine Bescheinigung vom Arzt, die die Erkrankung bestätigt und ggf. angibt wie lange das Kind noch fehlen wird.

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3. AM TAG DER RÜCKKEHR IN DIE SCHULE

Denken Sie bitte daran Ihrem Kind eine  eine schriftliche Entschuldigung mitzugeben, auf der der Grund des Fehlens steht (Krankheit). Sie können auch die ärztliche Bescheinigung beifügen. Dies erhält dann die Klassenleitung (und nicht das Sekretariat).

KONTAKTFORMULAR ZUR KRANKMELDUNG

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind für den heutigen Tag krank zu melden.

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