IHR KIND WIRD SCHULKIND...

ENDLICH SCHULKIND!

Hier bündeln wir alle wichtigen Informationen für die Anmeldung der einzuschulenden Kinder, d.h. der Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden. Da sich dieser Anmeldeprozess sehr vom Anmeldeprozess der laufenden Klassen unterscheidet, erklären wir diesen auf dieser Seite.

Es ist hierbei sehr wichtig zu betonen, dass Sie bitte den Anmeldezeitraum beachten und einhalten sowie unsere Sprechzeiten für die Anmeldungen!

Weitere Informationen zur Anmeldung der einzuschulenden Kinder finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

Die Senatsverwaltung hat 2022 ebenfalls eine sehr informative Broschüre über die Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/24 herausgegeben, die den allgemeinen Ablauf und weitere nützliche Dinge beschreibt. Sie finden sie hier:

ANMELDEZEITRAUM

Bitte beachten Sie:

Für in Berlin lebende und registrierte Familien war der Anmeldezeitraum für die einzuschulenden Kinder für das Schuljahr 2024/25 in folgendem Zeitraum: 09.Oktober bis 20.Oktober 2023. Somit ist der Anmeldezeitraum für das kommende Schuljahr abgeschlossen.

Eine verspätete Anmeldung für in Berlin registrierte Familien muss bitte mit dem Schulamt Ihres Bezirks und mit dem Schulamt Steglitz-Zehlendorf abgesprochen werden. Wir als Schule können hier nicht entscheiden, ob dies möglich ist.

 

SIE ZIEHEN ERST NACH DEM ANMELDEZEITRAUM NACH BERLIN?

Wenn Sie erst nach dem Anmeldezeitraum (siehe oben) nach Berlin ziehen und dieses auch nachweisen können, dann gilt für Sie ein anderer Anmeldezeitraum bzw. eine Frist, bis wann alle Unterlagen (insbesondere die Anmeldeanträge und der Wechselschulantrag, welcher als Original dem Schulamt Steglitz-Zehlendorf vorliegen muss) und Sprachtest(s) erfolgt sein müssen. Näheres erfahren Sie weiter unten.

Der Anmeldeprozess der einzuschulenden Kinder

1. Brief vom Schulamt

Vor dem Anmeldezeitraum erhalten Sie einen Brief vom Schulamt, in dem Ihnen mitgeteilt wird, welche Grundschule (in Ihrem Einzugsgebiet) für Ihr Kind zuständig ist, d.h. wo es eingeschult werden soll.

Welche Einzugsgebietsgrundschule für Sie zuständig ist, können Sie bei der Umkreissuche des Schulamts ermitteln. Hier ist der Link:

https://www.bildung.berlin.de/Umkreissuche/

2. Besuch der zuständigen Grundschule

Besuchen Sie im oben angegebenen Anmeldezeitraum Ihre zuständige Grundschule (diese steht auf dem Brief, den Sie zuvor erhalten haben). Es ist wichtig, dass Sie dort rückmelden – dies ist für eine reibungslose Schulanmeldung sehr wichtig.

FÜR FAMILIEN, DIE IHR KIND BEI UNS ANMELDEN WOLLEN:

Bitte lesen Sie die unten folgenden Hinweise zum Wechselwunsch. Diese sind wichtig, wenn Sie den Antrag ausfüllen.

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3. Unsere Webseite + Anträge

Drucken Sie den/die Aufnahmeanträge auf unserer Webseite aus und füllen Sie diese bitte aus – je nachdem, ob Sie ihr Kind nur für den bilingualen oder auch für den Regelzweig anmelden wollen. Nutzen Sie ebenfalls unsere im Aufnahmeantrag vorab aufgeführte Checkliste, die Ihnen hilft alle Unterlagen zusammenzustellen, die für die Anmeldung bei uns essentiell sind.

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4. Besuch bei uns & Abgabe der Anträge

Sind wir Ihr Erstwunsch (SESB oder Regelzweig)? Sehr schön! Dann besuchen Sie uns zu unseren Anmeldesprechzeiten im Anmeldezeitraum (s.oben) und geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab. Hier vergeben wir ggf. schon einen Termin für den Sprachtest, welcher i.d.R. noch bis Jahresende stattfindet (Sprachgruppe ‘bilingual’ erhält zwei Termine). Näheres zum Sprachtest erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Erstwunschanmeldungen entgegennehmen und nur für diese Sprachttesttermine auch vergeben.

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5. Sprachtest(s)

Sie kommen zum Termin des Sprachtests (bilingual = zwei Termine). Bitte seien Sie 5-10min vor Sprachtestbeginn auf unserem Schulgelände. Der Sprachtest findet ohne Anwesenheit der Eltern statt.

Wir teilen Ihnen NICHT mit wie der Test gelaufen ist. Nach dem Test gehen alle Unterlagen an das Schulamt.

6. Vergabe des Schulplatzes

Das Schulamt wird Sie postalisch darüber informieren, ob Ihr Kind den Sprachtest bestanden hat und (ggf. im Losverfahren) einen Platz an unserer Schule erhalten hat.

In der Regel werden Sie darüber ab Ostern vor Schulbeginn informiert. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld – bei Fragen können Sie sich gern an das Schulamt Steglitz-Zehlendorf wenden.

Wichtiges zum Wechselschulantrag

Wenn Sie Ihr Kind BEI UNS ANMELDEN wollen:

Füllen Sie beim Besuch Ihrer zuständigen Grundschule einen Wechselschulantrag aus. Dort können Sie drei Wünsche angeben. Achten Sie darauf uns im Erstwunsch – Regelzweig oder SESB – anzugeben! Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit unser zweites Schulkonzept (SESB oder Regelzweig) als Zweitwunsch auszuwählen. Das erhöht Ihre Chancen einen Platz an unserer Schule zu erhalten! Aber bedenken Sie bitte, dass der Regelzweig sich nicht nur von der Bilingualität unterscheidet (Genauere Informationen erhalten Sie hier auf unserer Webseite). Ein späterer Wechsel vom Regelzweig zum bilingualen Europaschulzweig ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass – wie bereits oben erwähnt – i.d.R: nur Erstwünsche im SESB-Zweig berücksichtigt werden können. Dies begründet sich durch die zahlreichen Erstwunschanmeldungen. Somit terminieren wir nur Sprachtests mit Erstwunschanmeldungen. Zwei- und Drittwünsche werden indes vom Schulamt registriert. Somit müssen Sie uns nur besuchen, wenn wir Ihr Erstwunsch (egal, ob Regel- oder SESB-Zweig) sind.

Bei Ihrer Angabe der Wunschschulen bitten alle involvierten Instanzen (Schulamt, zuständige Grundschule und Erstwunschschule) Sie um volle Transparenz, d.h. wenn Sie in Erwägung ziehen Ihr Kind an einer Privatschule anzumelden (und hierzu zählt im Verwaltungsablauf auch die John F.-Kennedy School), ist es wichtig dies im Wechselschulantrag zu vermerken!

Sobald Sie den Wechselschulantrag ausgefüllt haben (der Stempel der Einzugsgebietsgrundschule muss drauf sein), erhalten Sie eine Kopie und eine weitere für die Erstwunschschule. Für weitere wichtigen Informationen lesen Sie bitte die Hinweise des Schulamts.

Wenn Sie Ihr Kind BEI UNS ABMELDEN wollen:

Füllen Sie bei Ihrem Besuch bei uns den Wechselschulantrag aus. Dort können Sie drei Wünsche angeben.
Bei Ihrer Angabe der Wunschschulen bitten alle involvierten Instanzen (Schulamt, zuständige Grundschule und Erstwunschschule) Sie um volle Transparenz, d.h. wenn Sie in Erwägung ziehen Ihr Kind an einer Privatschule anzumelden (und hierzu zählt im Verwaltungsablauf auch die John F.-Kennedy School), ist es wichtig dies im Wechselschulantrag zu vermerken!

Sobald Sie den Wechselschulantrag ausgefüllt haben (unser Stempel muss drauf sein, d.h. eine Onlineversion dieses Antrags auszufüllen ist NICHT ratsam!), erhalten Sie eine Kopie und eine weitere für die Erstwunschschule. Im Anschluss gehen Sie dann bitte zur Erstwunschschule und geben den Wechselwunschantrag dort ab. Für weitere wichtigen Informationen lesen Sie bitte die Hinweise des Schulamts (klicken Sie oben auf den blauen Button ‘Hinweise des Schulamts’).

Wir freuen uns Sie auf Ihre Anmeldung(en)!

Das Schulamt entscheidet...

Das Anmeldeverfahren der Einschulungskinder (Schulanfänger) wird über das Schulamt vollzogen. Unsere Schule ist lediglich für die Annahme der Anmeldungen (Regelzweig und SESB-Zweig) zuständig, koordiniert die Sprachtests für die Anmeldungen der Europaschulklassen (SESB), führt die Sprachtests durch und leitet alles Weitere (d.h. die Anmeldungen des Regel- und Europaschulbereichs, sowie die Protokolle und Resultate der Sprachtests) an das Schulamt weiter. Ob Einschulungskinder (Schulanfänger)-Kandidat/in den Sprachtest für den Europaschulbereich bestanden hat und somit an unserer Schule angenommen wird, wird Ihnen nicht von uns mitgeteilt, sondern teilt Ihnen ausschließlich das Schulamt postalisch mit – dies wird voraussichtlich im Frühjahr vor der Einschulung passiert sein.
Wenn Sie Fragen zum Anmeldeprozess nach dem Anmeldezeitraum haben, empfehlen wir Ihnen sich u.a. an das Schulamt Steglitz-Zehlendorf zu wenden.

Vorzeitige Einschulung

Wurde Ihr Kind bis zum 31. März 2019 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.
Voraussetzung dafür: Es benötigt keine Sprach
förderung. Bringen Sie für den Antrag bitte den QuaStA-Bogen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes mit.
Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2019 geboren, kann
es erst im Sommer 2025 eingeschult werden.

Spätere Einschulung

Falls Sie sich fragen, ob Ihr Kind wirklich schon bereit für die Schule ist, bitten wir Sie zu allererst mit der Kita zu sprechen. Diese kann gut beurteilen, ob eine spätere Einstellung sinnvoll ist.

Für eine Rückstellung, so wird die spätere Einschulung genannt, benötigen Sie u.a. eine schriftliche Stellungnahme der Kita inklusive der Sicherstellung, dass diese für das kommende Schuljahr ein Platz für Ihr Kind hat. Des Weiteren muss Ihr Kind die Schuleingangsuntersuchung beim Schularzt vollzogen haben (mit der Anmerkung, dass eine Rückstellung beantragt ist/wird bzw. erwogen wird). Hierbei wird das Gutachten der schulärztlichen Untersuchung (ggf. der Schulpsychologie) and die Schulaufsicht übersandt. Diese entscheidet dann über die spätere Einschulung. Die Schulen tun dies nicht.

SPRACHTESTS

Die Sprachtests der einzuschulenden Kinder (also die, die mit der Schule starten) im Europaschulbereich (SESB) erfolgen nach Angabe der Sprachgruppe in Ihrem Aufnahmeantrag.

Sie haben die Wahl zwischen

  • Muttersprache Deutsch,
  • Muttersprache Englisch oder
  • Bilingual.

Bitte setzen Sie bei dieser Frage nur ein Kreuz.

Entscheiden Sie sich für eine der Muttersprachgruppen, wird Ihr Kind NUR in dieser Muttersprache getestet.
Entscheiden Sie sich für Bilingual, wird Ihr Kind an zwei unterschiedlichen Tagen in jeweils Englisch wie auch Deutsch getestet.

Um den Test zu bestehen, muss in den Muttersprachtests mindestens 80% erreicht sein, im Bilingual-Test mindestens 80 und 60%. Erreicht Ihr Kind dies nicht, hat es den Test nicht bestanden und hat erst wieder nach einem Jahr die Chance diesen zu wiederholen. Besteht Ihr Kind im Bilingual-Test beispielsweise 85 und 55%, wird es in der Muttersprachgruppe alphabetisiert, in der es die 85% erreicht hat. Erreicht Ihr Kind indes beide erforderlichen Prozentpunkte des Bilingual-Tests, gilt es als bilingual, wird dann jedoch bei der Klassenformierung (da die Klassen lediglich aus zwei Sprachgruppen – Mother Tongue und Partner Tongue Gruppen – bestehen), in der Sprache alphabetisiert, die im Test den höheren Prozentsatz ergeben hat.

Ein Hinweisblatt des Schulamts Steglitz-Zehlendorfs, welches diesen Ablauf mit den jeweiligen Sprachgruppen ebenfalls erklärt, finden Sie auf unserer Webseite. Wir bitten Sie dieses eingehend zu lesen.

WENN SIE NACH DEM ANMELDEZEITRAUM ZUZIEHEN…

Wenn Sie erst in naher Zukunft zuziehen, können Sie ebenfalls Ihr Kind bei uns anmelden.

Dann ist es wichtig, dass Sie uns alle notwendigen Unterlagen für die Anmeldung per Email zukommen lassen und uns über Ihren Zuzug informieren. Bei den Schul-/Lernanfängern möchte das Schulamt u.a. auch Nachweise über den zugesicherten Zuzug, d.h. eine Kopie des Miet-oder Kaufvertrages und eine Meldebescheinigung des Bürgeramtes (die Meldebescheinigung kann nachgereicht werden) – bitte senden Sie dem Schulamt diese Nachweise zu.

WICHTIG: Sobald Sie zugezogen sind und Ihr Kind somit für die erste Klasse einschulen wollen, ist es notwendig den noch nicht eingereichten Wechselschulantrag in Ihrer Einzugsgebietsgrundschule (diese können Sie im Schulamt erfragen oder hier überprüfen) auszufüllen und bei uns einzureichen. Das Schulamt Steglitz-Zehlendorf besteht hier auf das Original des Wechselschulantrags. Ohne diesen Original-Wechselschulantrag ist die von Ihnen eingereichte Anmeldung für das Schulamt nicht vollständig und wird nicht weiter im Prozess miteinbezogen.

Dies gilt wie gesagt NUR für Schul-/Lernanfänger-Anmeldungen, die Ihr Kind für die erste Klasse einschulen wollen, aber erst nach dem Anmeldezeitraum zuziehen und dies belegen können!

Wenn wir dann alle Unterlagen vollständig von Ihnen erhalten haben, laden wir Ihr Kind zum Sprachtest ein. Dieser ist – wie bereits beschrieben – abhängig von Ihrer Sprachgruppenwahl, die Sie im Aufnahmeantrag SESB vorab angekreuzt haben. Nach vollzogenem Sprachtest wird das Schulamt Sie über die Aufnahme an unserer Schule informieren. Wir tun dies nicht.

©QBGS, 2024

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